Das Steuerrecht greift tief in die Belange von Privatleuten, Haus- und Grundbesitzern sowie Eigentümergemeinschaften ein. Nicht selten sind vom Finanzamt ergangene Bescheide anfechtbar. Als Steuerberaterin gehört das Überwachen der laufenden Rechtsverfahren gegen Steuergesetze zu meinen Pflichten. Ihre Interessen werden gewahrt, in dem automatisch und vorsorglich Einspruch eingelegt wird um streitige Verfahren für Sie offen zu halten. Nehmen sie professionelle Beratung in Anspruch, um Ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Gerne werden Sie bei finanziellen Entscheidungen, Vermögensübertragungen und der Erstellung Ihrer Steuererklärungen von mir beraten.
Meine Leistungen für Sie:
- Einkommensteuererklärungen (auch für Arbeitnehmer und Rentner)
- Kapitaleinkünfte
- Vermietung und Verpachtung
- Feststellungserklärungen
- Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Eigentumsverhältnissen
- Beratung zur Steueroptimierung
- Einspruchsführung, Verhandlung und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Anträge auf Nichtveranlagungsbescheinigungen